Allgemeine Geschäftsbedingungen
(gültig ab 01.01.2012)

Zustandekommen eines Vertrags:
Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die Bedingungen des Vermieters. Der Inhalt und der Umfang des Mietvertrags entsprechen der schriftlichen Auftragsbestätigung des Vermieters. Abweichende oder ergänzende Absprachen sind nur gültig, wenn sie durch den Vermieter schriftlich bestätigt werden. Alle Angebote, die durch den Vermieter gemacht werden, sind unverbindlich.Der Vermieter behält sich zu jeder Zeit das Recht vor, in individuellen und speziellen Fällen von den allgemeinen Mietbedingungen abzuweichen.

Mietzeitraum:
Die Mietdauer der Mietgegenstände umfasst einen Benutzungstag.Für jeden weiteren Benutzungstag berechne ich 75% der Grundmiete. Die gemieteten Artikel werden dem Mieter nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Für eine Verlängerung dieses Zeitraums ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Der Vermieter hat danach das Recht, einen zusätzlichen Mietpreis in Rechnung zu stellen. Wenn der Mieter das Mietobjekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Mieter den Vermieter spätestens 1 Tag vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums darüber informieren. Des Weiteren trägt der Mieter eventuelle Schadensersatzansprüche anderer Mieter die wegen des Versäumnisses nicht Ihre Mietartikel bekommen konnten.

Kündigung:
Die Kündigung eines Auftrags ist bis spätestens 1 Monat vor Beginn der Veranstaltung möglich. Der Auftrag muss dann per Brief, E-Mail oder Fax gekündigt werden. Die bis dahin entstandenen Kosten werden jedoch in Rechnung gestellt. Bei einer Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt werden 30 % des Mietpreises berechnet, außer wenn die Güter noch weiter vermietet werden können. Wurden von mir Fremdartikel angemietet und es entstehen durch die Stornierung von Fremdartikel erhöhte Kosten, so hat der Kunde mir diesen erhöhten anteiligen Mietpreis zu erstatten.

Haftung:
Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren. Bei Verlust oder Beschädigung des Mietobjekts ist der Mieter verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus. Wenn der Schaden noch repariert werden kann und die Kosten dafür nicht höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Artikels, muss der Mieter die Reparaturkosten ersetzen. In allen anderen Fällen wird der Wiederbeschaffungswert dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter hat Anspruch darauf, dass Ihm der defekte Mietartikel ausgehändigt wird. Dieser Anspruch ist innerhalb von 7 Tagen nach der Rückgabe der Mietartikel geltend zu machen. Danach verfällt der Anspruch. Der Mieter haftet mir gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren, gegen uns geltend machen können. Der Vermieter haftet niemals für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietobjekts durch von meiner Seite aus eingeschaltete Dritte, durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am Mietobjekt oder durch andere mir zuzuschreibende Ursachen entstanden sind, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit meinerseits verursacht; in diesem letzteren Falle bleibt meine Haftung auf einen Betrag gleich dem vereinbarten Mietpreis beschränkt. Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden auf Grund entgangenen Gewinns sind von meiner Haftung vollständig ausgeschlossen.

Versicherung:
Das Mietobjekt ist nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser das Mietobjekt in Empfang nimmt. Ich rate daher, die Mietartikel für die Dauer des Ereignisses einschließlich der Dauer des Auf- und Abbaus zu versichern.

Informationspflicht des Mieters:
Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich informieren, wenn:
– die Mietartikel bei der Anlieferung nicht vollständig ist (max. 1 Stunde nach der Warenübergabe)
– das Mietobjekt beschädigt ist (max. 1 Stunde nach der Warenübergabe)
– das Mietobjekt gestohlen wurde oder auf andere Weise verloren gegangen ist

Inventar:
Die Verpflichtungen des MietersWenn der Mieter das Mietobjekt selbst abholt, muss er die Bestellung selbst auf Vollständigkeit und Tauglichkeit kontrollieren. Außerdem muss der Mieter selbst für einen vorschriftsmäßigen Transport Sorge tragen. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden die Güter durch den Mieter selbst abgeholt und zurückgebracht. Ein Transport ist durch mich gegen Aufpreis ab dem 21. Kilometer möglich. Die Lieferung wird dann so eingeplant, dass das Mietobjekt vor Beginn des Ereignisses dem Kunden zur Verfügung steht. Der Vermieter kann nicht für eine verspätete Lieferung infolge höherer Gewalt haftbar gemacht werden. Bei der Ablieferung der Güter muss der Mieter das Mietobjekt sofort kontrollieren. Eventuelle Versäumnisse müssen innerhalb von 1 Stunde nach Warenübergabe dem Vermieter telefonisch oder per Fax gemeldet werden. Am vereinbarten Abholtag muss das Mietobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt sortiert und sauber bereit stehen, wie es auch bei der Anlieferung zur Verfügung gestanden hat. Bei der Abholung wird das Mietmaterial sofort, soweit möglich, kontrolliert und gezählt. Wenn das Material aus Geschirr, Besteck oder anderen kleinen Materialien besteht, kann es nicht sofort beim Einladen kontrolliert werden. Der Mieter ist damit einverstanden, dass die definitive Zählung und Kontrolle erst in meinen Räumlichkeiten stattfindet. Der Vermieter garantiert, dass im Zeitraum zwischen der Abholung und der Zählung im Lager kein Verlust und keine Beschädigung entstehen. Der Mieter hat das Recht bei der Zählung in den Räumlichkeiten meines Partyverleihs dabei zu sein, sofern er einen Termin für die Zählung vor der Vermietung mit uns vereinbart.

Reinigung:
Der Mieter muss das Mietmaterial sorgfältig behandeln. Der Kunde gibt die Mietgegenstände in dem Zustand und in der Form zurück, wie er sie erhalten hat. Geschirr, Besteck und Gläser müssen durch den Mieter sortiert und ohne Essensreste etc. zurückgegeben werden. Diese werden auch auf Wunsch nach der Rückgabe gegen eine Vergütung meinserseits gereinigt. Wenn das Mietobjekt extrem schmutzig ist, hat der Vermieter das Recht, die zusätzlich entstandenen Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen. Textilien (z.B. Tischdecken und Auflagen) müssen nach der Benutzung dem Vermieter trocken zurückgegeben werden. Alle anderen Artikel sind im gleichen Zustand wie übernommen zurückzugeben.